Ombudsstellen setzen sich für die Rechte von jungen Menschen ein
Du bist es leid, dass ohne dich entschieden wird? Du fühlst dich ungerecht behandelt oder möchtest mitreden? Wir informieren dich über deine Rechte und unterstützen dich dabei, deine Rechte im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen.
Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen, doch diese Unterstützung darf nicht über den Kopf der jungen Menschen hinweg geschehen! Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie eigene Rechte haben. Und sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen und sich beschweren wollen.
Übrigens:
Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe von „jungen Menschen“ gesprochen wird, dann sind damit alle Menschen gemeint, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Bis zu diesem Alter ist es in Deutschland grundsätzlich möglich, Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten (vgl. § 7 SGB VIII).
Die Landesombudsstelle Bayern ist eine unabhängige und weisungsungebundene Beratungsstelle für junge Menschen, die im Rahmen von Aufgaben und Leistungen gem. § 2 SGB VIII durch die Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Die Landesombudsstelle Bayern informiert junge Menschen über ihre Rechte und unterstützt bei Konflikten oder auch Problemstellungen mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern – ganz egal, ob es sich um Konflikte in der Wohngruppe, in der Pflegefamilie, in der Tagesstätte oder bei anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe handelt.
Ombudsstellen treten für die Interessen von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ein. Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Ebenso ist eine Beratung auch ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten möglich (vgl. § 8 SGB VIII).
Wie läuft die Beratung ab?
- Kontaktaufnahme und Schilderung des Problems bzw. Anliegens
- Gemeinsame Suche nach Lösungswegen für das Problem.
- Alle weiteren Schritte werden abgesprochen und erfolgen nur mit Einverständnis.