Ombudschaft für Eltern und Erziehungsberechtigte

Viele Eltern fühlen sich im System der Kinder- und Jugendhilfe überfordert. Verfahrensabläufe im Jugendamt, komplizierte Regelungen oder nicht nachvollziehbare Zuständigkeiten lösen bei Eltern oft Unsicherheit aus. Typische Fragen in diesem Zusammenhang können sein:

  • Haben die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richtig gehandelt?
  • Was dürfen Fachkräfte entscheiden und was nicht?
  • Wie läuft ein Hilfeplangespräch ab und was ist die Rolle der Eltern bei der Hilfeplanung?
  • Welche Rechte haben Eltern, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind?

Die Landesombudsstelle Bayern ist eine unabhängige Beratungsstelle für Eltern, die mit dem System der Kinder- und Jugendhilfe überfordert oder verunsichert sind oder sich machtlos fühlen. Die Landesombudsstelle Bayern informiert über Rechtsansprüche und Handlungsmöglichkeiten bei Konflikten oder auch Schwierigkeiten mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern. Ombudschaftliche Beratung ist am Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe" orientiert, d. h. Eltern sollen darin unterstützt werden, eigenständig für ihre Position einzutreten und ihre Sichtweise an die verantwortlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe heranzubringen.

Angebote der Landesombudsstelle Bayern

  • Aufklärung über Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten
  • Aufzeigen von Lösungswegen bei Problemen und Konflikten
  • Beratung und Unterstützung im Bereich der Bewilligung, Erbringung und Beendigung von Hilfen
  • Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren (z. B. nach Ablehnungsbescheid)

Wie läuft die Beratung ab?

  1. Kontaktaufnahme und Schilderung des Problems bzw. Anliegens
  2. Gemeinsame Suche nach Lösungswegen für das Problem.
  3. Alle weiteren Schritte werden abgesprochen und erfolgen nur mit Einverständnis der Adressatinnen und Adressaten.