Zwei junge Frauen. Text: Konflikte lösen - gemeinsam & kompetent
Kerstin Dausel

Informationen und Angebote für Fachkräfte

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe spielen eine wichtige Rolle dabei, junge Menschen über ihre Rechte sowie bestehende Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren.

Auf dieser Seite finden Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Informationen zu den Aufgaben und Arbeitsweisen der Landesombudsstelle Bayern sowie allgemein zur Rolle von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufgaben von Ombudsstellen

Gemäß § 9a SGB VIII sollen Ombudsstellen junge Menschen und ihre Familien in Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII beraten sowie zur Vermittlung und Klärung dieser Konflikte beitragen. Die beratenden Fachkräfte der Ombudsstellen sollen unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden tätig sein.

§ 9a SGB VIII im Wortlaut:

"In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht."

Zu den Aufgaben von Ombudsstellen zählt demnach, Ratsuchende über Rechtsansprüche sowie Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten im System der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Dazu gehören unter anderem die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Bewilligung, Erbringung und Beendigung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, das Erklären von Zusammenhängen rund um das gesetzlich intendierte Wunsch- und Wahlrecht, aber auch die Beratung im möglichen Widerspruchsverfahren.

Ombudschaft und andere Beschwerde- und Schutzverfahren

Ombudschaft stellt ein zusätzliches Beratungsangebot zu bestehenden Beschwerde- und Beteiligungsverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe dar.

Dazu zählen insbesondere:

  • Das interne Beteiligungs- und Beschwerdemanagement in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 45 SGB VIII.

  • Die externen Beschwerdestellen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 45 SGB VIII.

  • Die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien durch den örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 37b SGB VIII.

  • Die Aufsicht über Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, gemäß §§ 45-48 SGB VIII i. V. m. Art. 45 AGSG.

  • Die Rechtsaufsicht über örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch die Regierungen gemäß Art. 96 LKrO bzw. Art. 110 GO.

Die Landesombudsstelle Bayern

Die Landesombudsstelle Bayern ist eingebettet in die Strukturen des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt und besteht aus einer beratenden und einer koordinierenden Ebene. Begleitet wird die Landesombudsstelle Bayern durch einen Ad-hoc-Ausschuss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses.

Die Grundlage für die gesetzliche Erfüllung des § 9a SGB VIII in Bayern ist Art. 24 AGSG.

Der Landesombudsstelle Bayern ging in den Jahren 2021 bis 2024 das Modellprojekt "Ombudschaftswesen in Bayern" voraus. Den Abschlussbericht finden Sie im Download-Bereich.

Handlungsgrundsätze der Landesombudsstelle Bayern

Einer der Leitgedanken des SGB VIII bzw. Grundprinzip der Kinder- und Jugendhilfe ist die Beteiligung von Adressatinnen und Adressaten, die im jugendhilferechtlichen Leistungsdreieck gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Vereinbarungen und Entscheidungen treffen.

Ombudschaftliche Beratung kommt für junge Menschen und ihre Familien dann in Frage, wenn sie sich in einem Konflikt mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe befinden. Der Konflikt an sich wird subjektiv empfunden und muss nicht gleichzeitig objektivierbare hohe Anforderungen erfüllen. Dabei fühlen sich junge Menschen und ihre Familien in der Kommunikation und Interessensvertretung in vielen Fällen unterlegen und kennen weder rechtliche Hintergründe noch Verfahren und Organisationsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

Ombudschaft kann dabei unterstützen, diese Konflikte zu lösen, um somit eine bessere Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass Gespräche begleitet werden oder bei Schriftsätzen unterstützt wird.

Die Landesombudsstelle Bayern arbeitet dabei nach folgenden Handlungsgrundsätzen:

  • Vertraulichkeit: Informationen aus der Beratung werden vertraulich behandelt.

  • Anonymität: Eine Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen.

  • Freiwilligkeit: Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

  • Hilfe zur Selbsthilfe: Ratsuchende werden darin unterstützt, ihre Rechte und Anliegen möglichst eigenständig wahrzunehmen und zu vertreten.

  • Tätigwerden im Auftrag der Ratsuchenden: Die Landesombudsstelle Bayern wird grundsätzlich nur auf Wunsch und im Auftrag der Ratsuchenden tätig.

  • Orientierung am Kindeswohl: Die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen werden unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls einbezogen.

  • Konstruktive Konfliktklärung: Ziel ist es, Konflikte transparent zu machen, die unterschiedlichen Perspektiven aller Beteiligten einzubeziehen und gemeinsam tragfähige Lösungswege zu entwickeln.

Darüber hinaus sollen Erkenntnisse aus der Arbeit der Landesombudsstelle Bayern fallunspezifisch zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beitragen.

Vorstellung in Einrichtungen und Jugendämtern

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